Starten Sie jetzt mit dem innovativsten Tool zur Mitgestaltung im Wohnungswesen. Die erste All-in-One Plattform zur automatisierten, rechtskonformen Willensbildung. Von der Durchführung von Umlaufbeschlüssen bis zum Einholen von Zustimmungen.
Auf einem Blick erhalten Sie Infos über Eigentümerstruktur, prozentuelle Stimmrechte und mögliche Mehrheitskonstellationen in Ihrer Liegenschaft. Kostenlos und interaktiv.
Homevote ist über eine Echtzeit-Schnittstelle direkt an das Österreichische Grundbuchsregister (BRZ) angebunden. Aktuelle Eigentumsverhältnisse und Mehrheitsvarianten können damit jederzeit über interaktive Diagramme eingesehen und simuliert werden. JETZT Stimmrechte einsehen.
Die Kommunikation und Information mit Miteingentümern ist über alle gängigen Wege möglich (WhatsApp, SMS, E-Mail, Postzustellung). Homevote vereint sämtliche Funktionen in einer Anwendung, ohne Download von aufwändiger Software oder einer App.
Die neue Regelungen zur Mehrheitsfindung gemäß WEG Novelle 2022 treten mit 1. Juli 2022 in Kraft und sind in Homevote bereits umgesetzt. Die neue Mehrheitsvariante kann auf Homevote getestet und simuliert werden.
Miteigentümer werden auf Homevote über SMS, WhatsApp und E-Mail zur Teilnahme an der Beschlussfassung eingeladen. Auch analog erreichbare Miteigentümer werden über automatisch generierte und versendete Briefe rechtskonform über die Beschlussfassung verständigt.
Das digitale Postfach erledigt Empfang, Scan und Auswertung von postalischen Antworten schnell und automatisiert. Stimmen werden in Realtime ausgewertet und sofort in den Echtzeit-Zwischenstand eingespielt.
Als akkreditierter "Private Service Provider" bietet Homevote den Login via ID Austria. Homevote bietet damit die modernste und komfortabelste "User Experience" und das natürlich zu 100% datenschutz- und rechtskonform.
Engagierte Miteigentümer, die etwas bewegen und initiieren wollen, werden auf Homevote durch den gesamten Prozess zum rechtskräftigen Beschluss durchgeführt. Rechtskonforme Dokumente und Textbausteine werden automatisch generiert und als Vorlagen zur Verfügung gestellt. Die Verständigung sämtlicher Miteigentümer erfolgt per "1-Click" und erspart langwierige Kommunikationswege.
Unsere Unabhängigkeit ist ein wesentliches Asset. Vorbei mit undurchsichtigen Verträgen und Freunderlwirtschaften rund um Ihre Liegenschaft. Sie profitieren von validiertem Expertenwissen und erhalten Vorschläge und Best Practices zur ständigen Optimierung und Weiterentwicklung Ihrer Immobilie.
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Homevote ist eine intelligente Web-Applikation zur digitalen Mitgestaltung im Wohnungseigentum. Homevote wurde von Miteigentümern für Miteigentümer entwickelt. Ziel ist es, die oft sehr mühsame Willensbildung im Wohnungseigentum, beispielsweise aufgrund von veralteten analogen Abläufen oder ergebnislosen Eigentümerversammlungen, durch eine neue moderne Web-Applikation zu ersetzen. Damit werden nicht nur neue Möglichkeiten und Anreize im Wohnungswesen hinsichtlich Transparenz geschaffen sondern auch Impact für mehr Umwelt- und Klimaschutz erzeugt.
Ja, definitiv. Es ist ein häufig anzutreffender Irrglaube, dass Beschlüsse nur mit Hausverwaltungen organisiert und durchgeführt werden dürfen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt dies auch in keinster Weise vor. Etwaige rechtskonforme Beschlüsse dürfen jederzeit von Miteigentümern auch außerhalb von WE-Versammlungen initiiert und im Umlaufwege gefasst werden. Die Entscheidung ob eine Hausverwaltung mit einbezogen wird, liegt allein bei den Miteigentümern selbst.
Selbstverständlich. Ab 1. Juli 2022 wertet Homevote Mehrheiten in Beschlüssen - zusätzlich zur bisherigen Mehrheitsfindung - auch nach den neuen Regeln gemäß WEG-Novelle 2022 aus. Grundsätzlich werden in den von Homevote bereitgestellten Vorlagen immer die aktuell gültigen Hinweispflichten gemäß der jeweils gültigen Rechtsprechung berücksichtigt.
Kein Problem. Miteigentümer können auch postalisch zur Teilnahme an Beschlussfassungen eingeladen werden. Homevote ermöglicht es, verschiedene Zustellanschriften eines Miteigentümers zu erfassen und Post an diese automatisch zu versenden. Seit 1. Jänner 2022 gilt übrigens für Hausverwaltungen zudem die Verpflichtung (WEG-Novelle 2022), die Kontaktadressen der Miteigentümer einem Miteigentümer auf dessen Nachfrage hin zu übermitteln.